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국제인권규약과 헌법상 기본권
초록
In dieser Arbeit geht es um das Verhältnis zwischen Internationalen Pakten über Menschenrechte und den Grundrechten in der Verfassung. Einen Anstoß zu dieser Untersuchung liefert eine Vorschrift, nämlich Art. 6 Abs. 2 KV. Sie lautet: die Stellung von Ausländern, wie sie durch das Völkerrecht bzw. Staatsverträge bestimmt wird, ist zu gewährleisten. Das heißt, wenn Ausländer nach einem Inernationalen Pakt eine Menge von Menschenrechten haben, können sie geltend machen, dass der Staat ihre Menschenrechte beachten muss. In diesem Zusammenhang sollte man zwischen jenen Menschenrechten als solchen und diesem Beachtungsanspruch unterscheiden. Die Erstere sind nach dem Internationalen Pakt bestimmt, während der Letztere nach dem KV selbst bestimmt ist. Meiner Meinung nach ist ein derartiger Anspruch an sich als eine Art Grundrecht zu qualifizieren; er hat nämlich den Verfassungsrang. Ein Ähnliches gilt auch für Art. 37 Abs. 1 KV. Nach dieser Vorschrift dürfen die Freiheiten und Rechte der Staatsbürger nicht deswegen vernachlässigt werden, weil sie nicht in der Verfassung enumeriert sind. Das heißt, ‘die Freiheiten und Rechte der Staatsbürger’ im Sinne von Art. 37 Abs. 1 KV sind genauso wie diejenigen Grundrechte, die in der Verfassung enumeriert sind, zu gewährleisten. Meines Erachtens gehören Menschenrechte, die durch eine Reihe von Internationalen Pakten über Menschenrechte bestimmt sind, den Freiheiten und Rechten der Staatsbürger im Sinne von Art. 37 Abs. 1 KV. Somit können die Staatsbürger im Ergebnis geltend machen, dass jene Menschenrechte aufgrund Art. 37 Abs. 1 KV in den Katalog ihrer subjektiven öffentlichen Rechte mit Verfassungsrang, d.h. ihrer Grundrechte, inkorporiert sind.
키워드
- 제목
- 국제인권규약과 헌법상 기본권
- 제목 (타언어)
- Internationale Pakte über Menschenrechte und Grundrechte in der Verfassung
- 저자
- 정광현
- 발행일
- 2019-06
- 저널명
- 헌법재판연구
- 권
- 6
- 호
- 1
- 페이지
- 43 ~ 74