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유럽통합과정상 국민주권과 민주주의 흠결보충을 위한 사법권 통제― 독일연방헌법재판소 리스본판결에 나타난 통합책임을 중심으로 ―
초록
Seit Lissabon-Urteil ist vorrangig der Konzept der „Integrationsverantwortung“ zum Maßstab der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der europäischen Integration erstarkt. Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts, obliegt neben der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat eine besondere Verantwortung, namentlich Integrationsverantwortung, im Rahmen der Mitwirkungrecht für europäische Integration, das in Deutschland innerstaatlich den Anforderungen des Art.23 Abs. 1 GG genügen muss, wenn eine Veränderung des europäischen Vertragsrechts bereits ohne Ratifikationsverfahren allein oder maßgeblich durch die Organ der Union ermöglichtet wird. Bei der Einführung des Begriffs der Integrationsverantwortung geht es dem Bundesverfassungsgericht darum, die in der Ausführung der klassischen Außenpolitik enthaltene Pflege der auswärtigen Beziehungen aufzubrechen und durch Mitwirkungsrechte anderer Instituionen zu ergänzen. Er trägt der Tatsache Rechnung, dass europäische Integrationspolitik heute nicht mehr als Gebiet der Außenpolitik, das nach den alten Regeln der klassischen Auswärtigen Gewalt von Regierung funktioniert, verstanden werden kann. Es geht also um die Umverteilung und Neuordnung politischer Macht. Zwar bringt der Konzept der Integrationsverantwortung zum Ausdruck, dass europäisierte Innenpolitik sich gerade im Hinblick auf ihre demokratische Legitimation innerstaatlichen Maßstäbe annähern muss. Jedoch hat er vielfältige Ausprägungen, die vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil leider nicht verdeutlicht werden. Es handelt sich bei dem Komzept der Integrationsverantwortung nicht um ein geschlossenes, sondern um ein zugleich voraussetzungsreiches und vielschichtiges Komzept. Durch das EUZBBG nimmt der Bundestag mit der Bundesregierung die Integrationsverantwortung mehr im Primärrecht, weniger im Sekundärrecht. Durch Entscheidungen des BVerfG, wie Lissabon-Urteil sowie auch EFSF-Urteil, wird die Integrationsverantwortung des Bundestages um Budgetverantwortung erweitert, die als haushaltsrechtliche Ausprägung der Integrationsverantwortung zu verstehen ist. Doch fehlt es dem Gericht bislang an einer geschlossenen Konzeption, ist daher ihre Orientierung unsicher. Damit wird zwar die Volkssouveränitäts- und Demokratiedefizite in europäischen Integration mit der Integrationsverantwortung des Bundestages durch flankiert Gerichtskontrolle des BVerfG gedeckt, wo sich die Grenzen zieht, hängt aber von funktionaler Einordnung unter den Integrationsverantwortungsträgern. Andererseits kann solche Verrechtlichung des Politschen dem vom Bundesverfassungsgericht besonders betonten Demokratiprinzip nicht föderlich sein.
키워드
- 제목
- 유럽통합과정상 국민주권과 민주주의 흠결보충을 위한 사법권 통제― 독일연방헌법재판소 리스본판결에 나타난 통합책임을 중심으로 ―
- 제목 (타언어)
- Deckung des Volkssouveränitäts- und Demokratiedefizites in der europäischen Integration durch Gerichtskontrolle
- 저자
- 정문식
- 발행일
- 2014-02
- 저널명
- 공법연구
- 권
- 42
- 호
- 3
- 페이지
- 141 ~ 172