민주공화국 100년의 과제와 현행헌법

Die 100-jährige Aufgabe der demokratischen Republik und die geltende Verfassung

초록

Es scheint mir sehr wichtig und bedeutsam, die historische sowie systematische Bedeutung des Prinzips der “demokratischen Republik” nach Art. 1 Verfassung, die dem Art. 1 der provisorischen Verfassung der provisorischen Regierung in Shanghai nachgebildet ist, zu betrachten, weil wir dieses Jahr das 100-jährige Jubiläum der Unabhängigkeitserklärung vom 1. März 1919 durch die koreanischen Bürger und der Bildung der provisorischen Regierung in Shanghai begehen. In vorliegender Arbeit wollte der Autor zunächst über die historische Bedeutung der demokratischen Republik nach Art. 1 der ersten provisorischen Verfassung durch die provisorische Regierung in Shanghai aufklären, welcher der von Jo, So-Ang, einem Mitglied der koreanischen provisorischen Regierung in Shanghai, geäußerte Gedanke von Gleichheit im Bereich von Politik, Wirtschaft und Erziehung wesentlich zugrunde liegt. Der bestehenden Forschung zufolge enthält der konkrete Inhalt der Idee und des Prinzips der demokratischen Republik nicht nur die Verweigerung der Monarchie, sondern auch die Anerkennung der meisten konstitutionellen Faktoren und Prizipien wie Demokratie, Rechtsstaat, Repräsentativsystem, Gewährleistung der Grundrechte und Gewaltenteilung. Aber nach meiner Meinung befasste sie sich nicht ausreichend mit der Frage, welche konkretere materielle Bedeutung die demokratische Republik in der Verfassung hat. Bei der Interpretation der Bedeutung der demokratischen Republik nach Art. 1, vor allem diejenige der Republik, der geltenden Verfassung, kann man zu einer gewissen Schlussfolgerung dadurch gelangen, dass man die Bedeutung des Begriffs “Republik” in der Verfassung von Ländern wie Deutschland rechtsvergleichend analysiert. In Deutschland wurde dieser Begriff nämlich nicht nur schon relativ früh in die Weimarer Verfassung eingeführt, sondern auch im geltenden Grundgesetz beibehalten. Darüber hinaus wurde er als eine Grenze der Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG akzeptiert und systematisch mit den anderen strukturellen Prinzipien verbunden. Wenn wir die Diskussion über den Begriff der Republik im Prozess der Verfassungsgebung der Weimarer Republik sowie der Ausarbeitung des Grundgesetzes und die Diskussion in der darauf folgenden Zeit in Deutschland betrachten, können wir daraus schlussfolgern, dass der Begriff der Republik in einem engen Zusammenhang nicht nur mit der griechischen, sondern auch römischen, mittelalterlichen sowie der mordernen politischen Staatsphilosophie steht. Wenn wir diesen Punkt berücksichtigen und zusammenfassend betrachten, können wir es kaum verneinen, dass dieser Begriff der Republik die Faktoren “Orientierung auf das Gemeinwohl”, “Freiheit”, “Gleichheit”, “Verantwortung”, “Ordnung”, “Amtsethos”, “staatsbürgerliche Tugenden” usw. enthält. Es ist auch allgemein in Deutschland anerkannt, dass dieses Prinzip der Republik zur Grenze der Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 3 GG gehört. Obwohl es sowohl die herschenden Auffassungen des formellen Begriffs als auch die Mindermeinung des materiellen Begriffs der Republik gibt, folgt der Autor dem materiellen Begriff, weil es ihm unzulänglich scheint, den Begriff der Republik bloß als eine Verweigerung der Monarchie zu akzeptieren, wenn man die verschiedenen aufschlussreichen politischen und philosophischen Gründe in dem Begriff bedenkt. Wenn wir berücksichtigen, dass die Monarchie durch Lebenslänglichkeit, Erbschaft, Unabsetzbarkeit, Unverantwortlichkeit gekennzeichnet ist, wie Rudolf Hermann von Herrnritt schon im Jahr 1901 betont hatte, kann man einen Staat, dessen Oberhaupt die lebenslängliche Herrschaft willkürlich auf rechtswidrige Weise ausübt und seine Herrschaft weitervererbt oder der trotz seiner Rechtswidrigkeit unabsetzbar ist oder trotz seiner despotischen, diktatorischen Menschenrechtsverletzungen niemals zur Verantwortung gezogen werden kann, nicht als eine echte Republik betrachten, obwohl er diesen Namen in seiner Verfassung benutzt. Im Ergebnis enthält der Begriff der demokratischen Republik, dem die Idee der Freiheit und Gleichheit zugrunde liegt, eine Verweigerung aller Arten von Despotie oder Diktatur, weil jeder Bürger in der Republik gleichheitlich frei ist. Das Amtsethos, die Ethik und die Verantwortung oder Tugend der Bürger (Citoyen) in der demokratischen Republik spielen eine kaum zu unterschätzende Rolle. Nicht nur die staatlichen Institutionen, sondern auch die öffentlichen Faktoren und Institutionen im sozialen Bereich wie wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Kräfte wie die Medien, Firmen, Universitäten und Schulen sollen sich am Gemeinwohl orientieren und die Gesellschaftsmitglieder, die Bürger sollen Verantwortung und Ethos haben. Diese Perspektive ist als eine Art der mittelbaren Anwendung des Prinzips der demokratischen Republik im sozialen, privatrechtlichen Bereich genau so wie eine Drittwirkung der Grundrechte anzusehen. Daraus kann man schlussfolgern, dass die echte demokratische Republik erst dann verwirklicht werden kann, wenn der Bürger als Beamter, als Firmenchef sein eigenes Ethos und seine Verantwortung im Bezug auf sein Amt nicht nur im staalichen Bereich, sondern auch im sozialen, öffentlichen Bereich wahrnimmt und betrachtet und wenn man die öffentlichen Institutionen nicht als sein eigenes privates Eigentum betrachtet, sondern ‘res publica’ dem ‘res populi’ zugeordnet wird.

키워드

민주공화국전제와 독재의 거부공공복리자유와 평등책임시민적 덕성demokratische RepublikVerweigerung der Despotie und der DiktaturOrientierung am GemeinwohlFreiheit und GleichheitVerantwortungTugend als Citoyen
제목
민주공화국 100년의 과제와 현행헌법
제목 (타언어)
Die 100-jährige Aufgabe der demokratischen Republik und die geltende Verfassung
저자
방승주
발행일
2019-06
저널명
헌법학연구
25
2
페이지
137 ~ 192