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기본권으로서의 생명
초록
Das Recht auf Leben ist das Recht aller Menschen zu leben. Dieser Grundrecht ist als Voraussetzung für alle Grundrechte verstanden, obwohl es in Koreanischer Verfassung nicht verankert ist. Im Unterschied zum Koreanischen BGB, nach dessen §3 die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt beginnt, und zum Koreanischen StGB, das als zeitlichen Anknüfungspunkt für das menschliche Leben, an dem Tötungsdelikte begangen werden können, den Beginn der Ggburt festlegt, soll der grundrechtliche Schutz des Lebens nach der herrschenden Meinung von Koreanischen Verfassungsgericht jedenfalls für das Fetus bzw. Embryo bestehen,aber vor der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter, der Nidation,nicht. Als Abwehrrecht bietet das Grundrecht auf Leben nicht nur einen umfassenden Schutzsrecht, sondern auch als objektiv-rechtliche Wert nach Art.10 Koreanische Verfassung eine Grundlage für staatlichen Schutzpflicht. Staatliche Schutpflicht bietet den staatlichen Gewalten, menschliche Leben sich schützend und fördernd zu stellen und sie insbesonderer vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren. Weil Leben nicht erst durch ihre Verletzung, sondern schon durch ihre Gefährderung beeinträchtigt werden können, wird in zeitlicher Hinsicht ein Handeln des Staates bereits vor der Grundrechtsverletzung im Stadium der Grundrechtsgefährderung erforderlich. Grundrechtsbeschränkungen sind auf Grund eines Gesetzes zulässig. Dieser Gesetzesvorbehalt erstarkt zum Parlamentsvorbehalt mit dem Ergebnis, dass Eingriffe in das Recht auf leben allein durch Parlamentsgesetz zu rechtfertigen sind. Neben gesetzlichen Regelungen kann insbesondere die Einwilligung des Grundrechtsträgers einen staatlichen Eingriff in die Lebensrechte rechtfertigen. Beschränkungen sind im Übrigen nur im Rahmen des Übermaßverbots zulässig,besonders im Todesstrafe. In Bezug auf den Verfassungsanspruch des Rechts auf Leben rückt in den letzten Jahren weniger der Anspruch der Verfassung selbst als vielmehr der Anspruch an die Verfassung in den rechtlichen und rechtspolitsichen Vordergrund. Einschränkungen des Rechts auf Leben führen etwa im Bereich der Biopolitik, z. B. Stammzellforschung, Präimplantationsdiagnostik(PID), Schwangerschaftsabbruch,Sterbehilfe, Hirntod und Organtransplantationsmedizin, aber auch bei der Sicherheitspolitik, z. B. finaler Rettungsschuß. In wertskomplexe morderne Gesellschaft ist die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf Leben zu konkretisieren und damit einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden bzw. verfassungsrechtlichen Interessen zu finden, in derster Linie dem konfliktlösenden Gesetzgeber zugewiesen, dessen weite Einschätzungs-,Wertungs- und Gestaltungsprärogative zu einer nur begrenzten gerichtlichen Nachprüfbarkeit durch Verfassungsgericht führt.