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채무인수, 이행인수 및 계약인수에 관한 입법론
초록
Das geltende koreanische BGB regelt im 3. Buch Abschnitt 5 unter dem Titel "Schuldübernahme" von § 453 bis § 459 insgesamt in sieben Paragraphen nur “befreiende” Schuldübernahme. Ausser befreiende Schuldübernahme werden aber in unserem Rechtsverkehr Schuldbeitritt,Erfüllungsübernahme und Vertragsübernahme häufig verwendet. Die Regelung dieser Rechtsinstitution sind trotzdem der Lehre und Rechtsprechung überlassen. Rechtsvergleichend gesehen, ist es heute ein internationaler Tendenz, dass sowohl Abtretung der Fordeung als auch Schuldübernahme sich auf guten Umlauf richtet. In Hinblick darauf ist KBGB sehr unvollkommen. Um Anpassungskraft des geltendem KBGB in der Rechtsverkehr zu erhöhen, organisierte das koresanische Justizministerium in Feb. 2010 zweite KBGB-Reformkommison. Diese Kommission gliederte sich insgesamt 6 Abteiligungskommissionen, welche sich auf jede spezielle Themengebiete konzentrieren, Unter denen war für das Thema über Schuldübernahme die 3. Abteilungskommission zuständig,woran der Verfasser als Kommissionsmitglied teilnahm. Dieser Aufsatz basiert auf die Erfahrungen und Ergebnisse der Kommission im Rahmen der Reformarbeit für Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme und Vertragsübernahme. Nach dem Reformvorschlag der Abteilungskommission gliedert sich Abschnitt 5 des 5. Buch im geltenden KBGB 3 Kapiteln:also im 1. Kapitel befreiende Schuldübernahme, 2. Kapitel kumulative Schuldübernahme und 3. Kapitel Vertragsübernahme. Hierin werden neue Vorschriften über die Erfüllungsübernahme, Kummulative Schuldübernahme und Vertragsübernahme verfasst. Ausserdem werden teilweise einige Vorschriften ergänzend reformiert, welche bisher unklar und umstritten war.
키워드
- 제목
- 채무인수, 이행인수 및 계약인수에 관한 입법론
- 제목 (타언어)
- De lege ferenda zur Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme und Vertragsübernahme
- 저자
- 송호영
- 발행일
- 2011-00
- 저널명
- 법조
- 권
- 60
- 호
- 11
- 페이지
- 58 ~ 109