헌법과 조세정의

Verfassung und Steuergerechtigkeit

초록

In der koreanischen Verfassung gibt es verschiedene Vorschiften, die auf die Steuer und die Steuergerechtigkeit bezogen sind: Steuerpflicht der Bürger (Art. 38), Gesetzesvorbehalt (Art. 59), Verbot der pauschalen Verordnungsermächtigung des Präsidenten (Art. 75), Gleichheitssatz (Art. 11) und darüber hinaus die Eigentumsgarantie (Art. 23), Ehe- und Familienschutz (Art. 36 Abs. 1) und die Garantie der menschenwürdigen Existenz (Art. 34). Der auf die Steuer bezogene Gesetzesvorbehalt des Art. 59 enthält nicht nur den Grundsatz, daß das Parlament die wesentlichen Inhalte der Steuergegenstände, Bemessungsgrundlagen und Steuersätze durch formelle Gesetze selbst bestimmen soll, sondern fordert auch die Bestimmtheit der Besteuerungstatbestände bzw. -voraussetzungen. Der Gesetzesvorbehalt und das Bestimmtheitsgebot der Besteuerung sowie das Verbot der pauschalen Verordnungsermächtigung sind als die formelle Grenze der Besteuerungskompetenz des Staates zu bewerten, während der Steuergleichheitssatz und die anderen Grundrechte wie z.B. die Eigentumsgarantie die materielle Grenze der Besteuerung durch den Staat darstellen. Wenn der Staat die oben genannten Grundsätze sowie die materielle und formelle Grenze bei der Besteuerung beachtet, kann die Steuergerechtigkeit im weiteren Sinne gewährleistet werden. Die Gerechtigkeit im klassischen Sinne bedeutet, daß manjedemseinesgibt(jeder das gleiche leistet?). Die Steuergerechtigkeit im engeren Sinne stellt dagegen auf das Leistungsfähigkeitsprinzip ab, d.h. der Staat belastet die Steuerpflichtigen entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Das Leistungsfähigkeitsprinzip soll in den einzelnen Gebieten der verschiedenen Steuern konkret verwirklicht werden. Hier gilt das sog. objektive und subjektive Nettoprinzip als eine gesetzgeberische Grundentscheidung bei der Besteuerung. Der Gesetzgeber soll aus der Bemessungsgrundlage nicht nur diejenigen Aufwendungen oder Kosten ausschließen, die bei der Erwerbstätigkeit der Steuerpflichtigen notwendig gewesen sind (objektives Nettoprinzip), sondern auch diejenigen, die für die Existenz der Steuerpflichtigen selbst und ihrer Familien notwendig sind (subjektives Nettoprinzip). Die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hängt von diesem sog. disponiblen Erwerb ab. Um das Leistungsfähigkeitsprinzip zu verwirklichen, soll der Gesetzgeber bei der Besteuerung zunächst den Unterschied und den Vergleich zwischen der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen in tatsächlicher Hinsicht sachgemä́́ß anerkennen und berücksichtigen (Sachgerechtigkeit). Zweitens soll er die Systemgerechtigkeit der Gesetze untereinander beachten, indem er die Steuergegenstände, Steuertatbestände, Bemessungsgrundlagen usw. systemgerecht bei der Steuergesetzgebung auf der ganzen Ebene der Gesetze regelt (Systemgerechtigkeit der gesamten Gesetze). Die Besteuerung soll zudem innerhalb der einzelnen Steuergesetze gerecht sein (Systemgerechtigkeit der Steuergesetze). Schließlich soll die Folgerichtigkeit der einmal getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers vor allem bei der Bemessungsgrundlage beachtet werden (Folgerichtigkeit). Auch soll das Verfassungsgericht bei der Normenkontrolle der Steuergesetze den Kontrollmaßstab angemessen auswählen. In der heutigen Massengesetzgebung sind die Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung der Sachverhalte, und die damit einhergehende Gefahr der unangemessenen Härte einzelner Regelungen unvermeidbar. Wenn diese jedoch nicht schwerwiegend sind und nicht die Vielzahl der Bevölkerung treffen, sind solche Regelungen nicht verfassungswidrig. Vielmehr wird dem Gesetzgeber bei einer solchen Gesetzgebung eine weite Gestaltungsfreiheit und ein großer zeitlicher Anpassungsspielraum gewährt. Insoweit ist es unvermeidlich, daß gleichzeitig der Kontrollmaßstab des Verfassungsgerichts reduziert wird. Aber das Verfassungsgericht sollte andererseits die Steuergesetze nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip insoweit streng kontrollieren, als die gesetzgeberische Differenzierung bei der Besteuerung schwere Eingriffe in andere Grundrechte der Steuerpflichtigen verursachen.

키워드

SteuergerechtigkeitGleichheitssatzLeistungsfähigkeitsprinzipobjektives Nettoprinzipsubjektives NettoprinzipGesetzesvorbehalt조세정의조세평등주의응능부담의 원칙객관적 순소득주의주관적 순소득주의조세법률주의
제목
헌법과 조세정의
제목 (타언어)
Verfassung und Steuergerechtigkeit
저자
방승주
발행일
2009-12
저널명
헌법학연구
15
4
페이지
1 ~ 41