국회 예산증액에 대한 정부 동의권 - 예산에 영향을 주는 독일연방의회 법률에 대한 연방정부 동의제도를 중심으로 -

Zustimmungsrecht der Regierung gegen Ausgabenerhöhung vom Parlament

초록

Gemäß Art. 113 GG bedürfen die Gesetze, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen, der Zustimmung der Bundesregierung. Dieser Artikel erklärt die Regierung zum Sachwalter der Sparsamkeit und knüpft so an politische Vorstellung des 19. Jahrhunderts an. Weil Parlamentarischer Rat schon die Gefahr erkannte, Interessenkonflikte zwischen Verantwortung von Volksvertretern für eine finanzierbare staatliche Ausgabenpolitik und Verlockerung für entweder nicht oder zumindest nicht dauerhaft finanzierbare populistische Entscheidungen wegen ihre Wiederwahlsinteresse, sah er den Garanten einer wirksamen Kontrolle und maßvollen Ausgabenpolitik in der Bundesregierung. Wenn die Bundesregierung verlangt, dass der Bundestag die Beschlußfassung über ausgabenerhöhende oder einnahmeverkürzende Gesetze aussetzt, hat die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag eine Stellungnahme zuzuleiten, sonst wird das Verlangen unwirksam. Wenn sie es verlangt, dass der Bundestag erneut Gesetzesbeschluß faßt, nachdem er solches Gesetz beschlossen hat, dann muss er wieder das Gesetz beschließen. Nach Ablauf sechs Woche nach dem Wiederbeschluß des Gesetzes kann keine Versagung gegen erneuertes Gesetz als die Zustimmung von Regierung verstanden weden. Im Vergleich mit Art. 113 GG bezieht sich das Zustimmungsrecht der Regierung gegen die Ausgabenerhöhung vom Parlament in Art. 57 Koreanische Verfassungs(KV) nicht auf das Präsidentsystem. Das Zustimmungsrecht der Regierung gegen die Ausgabenerhöhung vom Parlament steht nicht im Zusammenhang mit dem Regierungssystem, sondern der Rollenverteilung zwischen dem Parlament und der Regierung für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des gesunden staatlichen Haushalts. Für die heutige koreanische Verfassungsänderungsdebatte ist die Revision von Art. 57 KV nicht auf Regierungssystem zwischen dem Präsidenten und dem Parlamentarismus, sondern auf die angemessene und wirksame Rollenverteilung zwischen dem Parlament und der Regierung für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des gesunden staatlichen Haushalts zu richten.

키워드

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제목
국회 예산증액에 대한 정부 동의권 - 예산에 영향을 주는 독일연방의회 법률에 대한 연방정부 동의제도를 중심으로 -
제목 (타언어)
Zustimmungsrecht der Regierung gegen Ausgabenerhöhung vom Parlament
저자
정문식
DOI
10.17926/kaolp.2018.18.1.113
발행일
2018-03
저널명
법과정책연구
18
1
페이지
113 ~ 137

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