독일민법상 인과관계 및 손해의 귀속

Die Kausalität und Schadenszurechnung im deutschen Zivilrecht

초록

In der vorliegenden Arbeit geht es um die Kausalität und Schadenszurechnung im deutschen Zivilrecht. Ansprüche auf Schadensersatz, also Regeln der Haftungsbegründung in dem deutschen BGB finden sich im Vertragsrecht (z. B. §§ 122, 179, 280, 325, 326, 463, 538, 635, 651f BGB), im Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), aber als Schadensrecht werden die §§ 249 - 254 BGB bezeichnet. Diese Normen bestimmen Art, Inhalt und Umfang einer Schadensersatzleistung. Sie enthalten selbst keine Anspruchsgrundlage. Die §§ 249 ff. BGB regeln nicht die Haftungsbegründung, sondern die Haftungsausfüllung. § 249 Abs. 1 BGB von Deutschland bestimmt: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“. Im deutschen Schadensersatzrecht gilt das Prinzip der Totalreparation. Danach hat der Schädiger(oder der Schuldner) unabhängig von dem Grad seines Verschuldens den gesamten Schaden des Geschädigten(oder des Gläubigers) zu ersetzen. Eine Schadensersatzpflicht setzt Kausalität zwischen der Handlung des Schädigers und dem Schaden des Geschädigten voraus. Unter Kausalität versteht die Ursächlichkeit eines Ereignisses für einen Erfolg. In Deutschland wurde Bedingungstheorie bzw. Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non-Formel) für Kausalität vertreten, wonach jeder Erfolg auf zahllosen Ursachen, die untereinander alle gleichwertig sind. Aber die Äquivalenztheorie erfüllt nur die Funktion eiens Negativefilters. Deshalb ist es erforderlich, die Kriterein für die Beschränkung der Haftung. Danach ist die Adäquanztheorie entwickelt worden. Die Adäquanztheorie stellt auf die Wahrscheinlichkeit für den eingetretenen Erfolg ab. Deshalb begründet ein unwahrscheinlicher Kausalverlauf keine Haftung. Die Adäquanztheorie ist in der Literatur und Rechtsprechung angenommen worden. Freilich ist diese Theorie kritisiert worden. Die Kritiker vertreten, dass die Adäquanztheorie keine sinnvolle Kriterien für Beschränkung der Haftung entwickelt. Dann ist Normzwecklehre von Rabel und Caemmerer entwickelt worden. Nach der Normzwecklehre begrenzt der Schutzzweck und der Schutzumfang der haftungsbegründenden Norm den Umfang des Schadensersatzes. In dieser Arbeit sind die oben genannten Theorien für die Grundlage der Kausalität und Schadenszurechnung behandelt worden. Darüber hinaus disktiert die Arbeit die spezifischen Probleme in Bezug auf Kausalität und Schadenzurechnung. Hier handelt es sich um Mehrere Ursachen(Doppelkausalität, Gesamtkausalität, alternative Kausalität), Mittelbare Kausalität und Hypothetische Kausalität. Das koreanische Bürgerliche Gesetzbuch hat andere Regelung als deutsche Regelung über den Umfang des Schadensersatzes. Trotzdem hat die Rechtslehre und Rechtsprechung von Korea die Adäquanztheorie angenommen. Es ist bedürftig, durch die rechtsvergleichende Untersuchung die Unterscheidung zwichen den Strukturen und Inhalt der Regelung der Länder zu erkennen und die rechte Lösung zu finden.

키워드

AdäquanztheorieÄquivalenztheorieBedingungstheorieHypothetische KausalitätKausalitätMittelbare KausalitätNormzwecklehre가정적 인과관계간접적 인과관계규범목적론등가성이론상당인과관계론인과관계조건설
제목
독일민법상 인과관계 및 손해의 귀속
제목 (타언어)
Die Kausalität und Schadenszurechnung im deutschen Zivilrecht
저자
위계찬
발행일
2014-08
저널명
재산법연구
31
2
페이지
83 ~ 113