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‘생명윤리 및 안전에 관한 법률’의 헌법적 문제
초록
In der sog. Lebensethikgesetzentscheidung hat das Koreanische Verfass- ungsgericht zum einen zwar staatliche Schutzpflichten, menschliche Embryonen vor willkürliche Lebensvernichtung zu schutzen, anerkannt, aber doch nicht, dass die Menschenwürde sowie auch das Grundrecht auf Leben dem vor der Nidation stehenden menschlichen Embryo gegeben werden. Zum anderen hat es auch den Eltern des Embryos das Selbstbestimm- ungsrecht anerkannt. Aber es sei nicht verfassungswidrig, dass überzählige Embryonen maximal 5 Jahre erhalten und doch sie danach vernichtet werden dürfen. Für die Embryonen ist 5-Jahre-Regelung bei den unwillige Eltern angemessene Schutzmaßnahme, aber bei den Eltern nicht, die gerne ihre Embryonen schutzen möchte. Diese Entscheidung ist erste Antwort von KVerfG für bisherige nicht nur ethisch, sondern auch verfassungsrechtlich hektische Debatte über embryonalen Stammzellforschungen in Korea. Da humane Embryonen nicht als Grundrechtsträger geschutzt werden, ist es dem Staat, besonders dem Gesetzgeber nicht so stark verlangt, für die Embryonen Schutzmaßnahme vorzunehmen. Im Hinblick auf Wissenschaftfreiheit ist die Prüfungsmaßstab für die Genehmigung des Forschungsvorhabens nicht unproblematisch, weil sie nicht im Gesetz klar und deutlich, sondern in Rechtsverordnung geregelt ist, obwohl sie für Forschungsfreiheit von Wissenschaftler ganz wichtig und wesentlich ist. Daher genügt es nicht den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts und dem Bestimmtheitserfordernis der Ermächtigung. Übrigens kann wegen der Zsammensetzung der Ethik-Kommission die Selbststeuerung oder Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft auch nicht sicherlich garantiert werden. Insgesamt ist daher einer Änderung des Lebensethikgesetzes bedürftig.
키워드
- 제목
- ‘생명윤리 및 안전에 관한 법률’의 헌법적 문제
- 제목 (타언어)
- Verfassungsrechtliche Probleme im Lebensethikgesetz
- 저자
- 정문식
- 발행일
- 2010-12
- 저널명
- 헌법학연구
- 권
- 16
- 호
- 4
- 페이지
- 33 ~ 66