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소멸시효와 보증채무의 부종성 - 대법원 2018. 5. 15. 선고 2016다211620 판결을 중심으로 -
초록
In der vorliegenden Arbeit geht es um die Verjährung und Akzessorität der Bürgenschuld. Grundsätzlich richtet sich die Bürgenschuld nach der Hauptschuld. Die Bürgenschuld ist abhängig von der Hauptschuld. Diese Abhängigkeit der Bürgenschuld von der Hauptschuld wird als die Akzessorität genannt. Dieser Grundsatz der Akzessorität der Bürgenschuld gilt im Bereich der Verjährung. Wenn die Hauptschuld verjährt, ist die Bürgenschuld erloschen. Das koreanische oberste Gericht hat durch das Urteil (2016DA211620) vom 15. 5. 2018 erklärt, dass der Bürge ungeachtet des Ablaufs der Verjährungsfrit der Hauptschuld das Erläschon der Bürgenschuld nicht behaupten kann, wenn es eine Sachlage gibt, in der die Akzessorität der Bürgenschuld verneint werden kann. In der vorliegenden Arbeit steht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung darüber, welche Lage der Fall für die Ausnahme der Akzessorität der Bürgenshuld sein kann. Dafür wird in dieser Arbeit berücksichtigt, ob und welche Auswirkung die Anerkennung der Hauptschuld vom Bürgen vor dem Ablauf der Verjährungsfrist der Hauptschuld auf das Schiksal der Bürgenschuld hat. Außerdem wird überprüft, sowohl die Frage, ob im Sachverhlat des Urteils (2016DA211620) die Hauptschuld vom Bürgen übernommen worden ist, als auch die Frage, ob die Verjährung der Hauptschuld vom Bürgen unterbrochen werden kann. Darüber hinaus wird das Urteil (2010DA51192) vom 12. 7. 2012 überprüft. Im Sachverhalt dieses Urteils hat der Bürge seine Pflicht erfüllt, nachdem die Verjährungsfrist der Hauptschuld abgelaufen hatte. welche Auswirkung der Verzicht des Bürgen auf den Vorteil der Verjährung der Hauptschuld oder die Anerkennung der Hauptschuld vom Bürgen nach dem Ablauf der Verjährungsfrist der Hauptschuld hat. Wie beschrieben, gilt die Akzessorität der Bürgenschuld im Rahmen der Verjährung. Unter den Ausnahmefällen für die Verneinung der Akzessorität der Bürgenschuld nach den beiden Urteilen des obersten Gerichts soll die Frage verstanden werden, ob es neue Entstehungsgrüde wie Schuldübernahme für die Schuld des Bürgen zwischen Gläubiger und Bürgen gibt. Wenn es keine Gründe dafür gibt, gilt auch die Akzessorität der Bürgenschuld.
키워드
- 제목
- 소멸시효와 보증채무의 부종성 - 대법원 2018. 5. 15. 선고 2016다211620 판결을 중심으로 -
- 제목 (타언어)
- Verjährung und Akzessorität der Bürgenschuld - unter besonderer Berücksichtigung des Urteils (2016DA211620) des obersten Gerichts vom 15. 5. 2018 -
- 저자
- 위계찬
- 발행일
- 2020-05
- 저널명
- 한양법학
- 권
- 31
- 호
- 2
- 페이지
- 51 ~ 92