테러방지 감시조치에 대한 위헌심사기준

Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die staatliche terrorabwehrende Überwachungsmaßnahme

초록

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) zum Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ist als Leitentscheidung für das deutsche Sicherheitsrecht zu bewerten, weil es ihn an seine bisherige Rechtsprechungen knüpt. Das BVerfG setzt jedoch die Standards für das deutsche Sicherheitsrecht auf absehbare Zeit, indem es in seinem Urteil die verfassungsrechtlichen Anforderungen an heimliche Überwachungsmaßnahmen und Online-Durchsuchungen und den Umgang mit den aus diesen gewonnenen Daten nachkonturiert sowie die verschiedenen Rechtsprechungslinien konsolidiert. Das BVerfG abverlangt dem Gesetzgeber den Grad an Bestimmtheit und Normenklarheit. Je tief eindringender die Eingriffe in Grundrechte wie Fernmeldegeheimnis(Art. 10 GG), Unverletzlichkeit der Wohnung(Art. 13 GG), informationelle Selbstbestimmung und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme(Art. 2 Abs. I i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sind, desto strenger werden Anforderungen an die Bestimmtheit und Normklarheit. Wegen des jeweils einschlägigen Grundrechts mit der Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung bei besonders intensiven Überwachungsmaßnahmen absolut zu schützen. Daher soll der Gesetzgeber ihn nicht zum staatlichen Ermittlungsziel setzen und darauf achten, bei der Erhebung von Daten die unbeabsichtigte Erfassung von Kernbereichsinformationen möglichst zu vermeiden. Schließlich sollen die unvermeidlich erfasste kernbereichsrelevante Daten bei ihrer Aus- und Verwertung durch eine unabhängige Kontrollstelle herausfiltert, löschst und protokolliert werden. Wegen Transparenz- und Rechtsschutzchancedefizite bei den staatlichen heimlichen Überwachungsmaßnahmen sind diese Grundrechtsschutzlücken durch andere Instrumente, unabhängige Kontrollinstanz wie Datenschutzbeauftragte, richterliche Anordnungen(Richtervorbehalt), Berichte an die Öffentlichkeit, Mitteilungspflichten bzw. Auskunftsansprüche, Löschungspflichten sowie Dokumentationspflichten zu flankieren. Für eine weitere Datennutzung bzw. -übermittlung setzt das BVerfG den Zweckbindung- und Zweckänderungsgrundsatz. Die weitere Datennutzung setzt einen eigenen, hinreichend spezifischen aber sich auf einen konkreten Ermittlungsansatz beschränkenden Anlass voraus und darf nach dem Grundsatz der “hypothetischen Datenneuerhebung” erlaubt werden. Sehr ernst nimmt das BVerfG den staatlichen Sicherheitsauftrag, indem es von Freiheit und Sicherheit gleichrangig nennt. Im Ergebnis ist zwar wieder ein Stück Freiheit auf der Strecke geblieben, ist aber damit die Frage noch nicht hinreichend beantwortet, ob tatsächlich mehr Freiheit und die richtige Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit erreicht werden. Trotzdem kann das Urteil vom BVerfG für die koreanische terrorabwehrende Rechtslage hilfsreiche Hinweise geben.

키워드

TerrorabwehrÜberwachungsmaßnahmeAngemessenheitBestimmtheithypothetische Datenneuerhebung테러방지감시조치적절성(법익균형성)명확성가설적 정보수집
제목
테러방지 감시조치에 대한 위헌심사기준
제목 (타언어)
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die staatliche terrorabwehrende Überwachungsmaßnahme
저자
정문식
DOI
10.17926/kaolp.2018.18.2.3
발행일
2018-06
저널명
법과정책연구
18
2
페이지
3 ~ 43

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