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기본법의 관점에서 본 독일 행정소송제도의 기능 ― 특히 법치국가원리의 관점에서 ―
초록
Nach der herrschende Lehre ist das koreanische System der Verwaltungsgerichtbarkeit eines subjektives System wie deutsches. Auf diese Auffassung soll mann die Dogmatik von Staathaftigkeit, Klagebefugnis, Rechtsschutz-bedürfnis im Verwaltungsgerichtbarkeit änhlich wie deutsche verstehen. Aber es gibt andere Meinungen gegen diese Auffasung in Deutschland selbst. Vor allem in der Literatur, die auf objektive Rechtsstaats-theorie beruhen, ist es als Einwand gennant, daß die Begriffe von Staathaftigkeit, Klagebefugnis, Rechtsschtuz-bedüfnis im Verwaltungsgerichtbarkeit sind zu eng. Hier wird die Einordnung und Grund des Verwaltungsrechtsschtuz-system im Grundgesetz betracht. Im einzelle werden die Artikel, die im unmittelbare Zusmmenhang mit dem Verwaltungsrechtsschtuz im Grundgesetz stehen, und Rechtsstaat oder Rechtsstaats-prinzip betracht. In diesem Stelle ist es relevant, ob das Rechtsstaats-prinzip subjektiv einzelner Rechts- und Intereesse-schtuz (subjektiv Rechtsstaats-theorie) oder allgemeine Interesse des gesamte Staats oder der Nation (objektive Rechtsstaats-theorie) aufstelle. Der Umfang der gerichtlicher Kontrolle der Verwaltung hängt davon ab. Ferner werden die Veränderungen des Umwelts um die Verwaltungsgerichtbarkeit berücksichtigt. Die Elemente sind eben die Veränderungen des Demokratie Idee, die Entwicklung der Aufgaben der Verwaltung, die andere Verstehen des Gerichtbarkeit. Damit hier letztlich möchte ich die Richtung und Notwendigkeit des weiteres Verstehen der Begriffe, Staathaftigkeit, Klagebefugnis, Rechtsschutz-bedürfnis usw. im Verwaltungsgericht, aufweisen.
키워드
- 제목
- 기본법의 관점에서 본 독일 행정소송제도의 기능 ― 특히 법치국가원리의 관점에서 ―
- 제목 (타언어)
- The Function of Judicial Review in German Constitution
- 저자
- 정호경
- 발행일
- 2010-12
- 저널명
- 공법연구
- 권
- 39
- 호
- 2
- 페이지
- 571 ~ 595