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법인을 위한 행위와 행위자처벌의 근거
초록
Wenn einer(z.B. ein Angestellter) für einen anderen(z. B. sein Unternehmen) ein Sonderbzw. Pflichtdelikt begeht, dessen Normadressat nur das Unternehmen ist, geht es darum,ob der Angestellte bestraft wird, und wo der Bestrafungsgrund zu finden ist. In Koera gibt es keine eindeutigen Regelungen für das Problem d.h. “Handeln füreinen anderen” oder “Vertreterhaftung”. Im Hauptstrafrecht gibt es diesbezüglich keineRegelung. Im Nebenstrafrecht sind zwar die Vorschriften der beiderseitigen Bestrafungeinzelgesetzlich vorgeschrieben, ist es jedoch höchst umstritten, ob diese Vorschriftals Grund die Vertreterhaftung gedacht werden kann. Anders als Korea regelt dasdeutsche StGB das Problem ausdrücklich in § 14 dStGB und das Thema ist seit langemin Deutschland viel diskutiert. Aufgrund dieser Rechtslage muß die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Übertragungdes § 14 des deutschen StGB in das koreaniche StGB geprüft werden. Wenn dieallgemeine Vorschrift für Vertreterhaftung in das koreanische StGB eingeführt werdensollte, wären die deutsche Erfahrungen hinsichtlich der Schließung vonStrafbarkeitslücken, der Rechtsklarheit sowie der Rechtsvereinheitlichung für uns sehrnützlich. Jedoch vor der Einfürung der Vorschrift, ist eine Theorie für uns nötig, dieeinen Leitfaden der Gesetzgebung geben und den materiellen Grund der Vorschrifterklären kann. Hier ist es erwartet, daβ die Garantentheorie oder Pflichttheorie dazueinen bedeutsamen Beitrag leisten kann.
키워드
- 제목
- 법인을 위한 행위와 행위자처벌의 근거
- 제목 (타언어)
- Handeln fur die juristische Person und Grund der Vertreterhaftung
- 저자
- 김재봉
- 발행일
- 2014-09
- 저널명
- 법학연구
- 권
- 42
- 페이지
- 29 ~ 55